Tel. 030 / 43 666 333

Schulrechtliche Regelungen

Die Vorgaben zur schulischen Förderung und zum Ausgleich von Nachteilen für Kinder mit Legasthenie und/oder Dyskalkulie können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, da die Bildungspolitik und deren Ausgestaltung vorrangig Ländersache ist. Alle Regelungen dazu basieren jedoch auf den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz.

mehr Infos

Schulgesetze in Berlin und Brandenburg

Jedes Bundesland hat seine eigenen Schulgesetze. Für Eltern, die durch einen Umzug das Bundesland wechseln, bedeutet dies, sich mit den jeweilig geltenden Regelungen vertraut zu machen. Einen Überblick über die Schulgesetze in den Ländern Berlin und Brandenburg finden Sie hier:

Rechtsvorschriften Berlin

Verordnung Brandenburg

Die Rechtsgrundlage für Berliner Schüler*

Dieser Beitrag wird momentan überarbeitet.

Informationen zu Rechenschwierigkeiten und Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten finden Sie auch auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Verlinkung zur Webseite).

Wissenswertes sowie Materialien zum Thema stellt der Bildungsserver Berlin und Brandenburg (Verlinkung zur Webseite) zur Verfügung.

Die Rechtsgrundlage für Brandenburger Schüler*

Die Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder Rechnen regelt die Ansprüche von Kindern und jungen Menschen mit Legasthenie und Dyskalkulie in Brandenburg: Lesen-Rechtschreiben-Rechnen Verordnung (LRSRV) vom 17. August 2017.

Erläuterungen zu der Lesen-Rechtschreiben-Rechnen Verordnung finden Sie hier.

Die LRSRV gilt grundsätzlich für die gesamte schulische Bildung (Primarstufe, Sekundarstufe I und II sowie im zweiten Bildungsweg). Betroffenen Schülern werden Maßnahmen zum Nachteilsausgleich gewährt.

Über die konkreten Maßnahmen der Leistungsfeststellung entscheidet die Klassenkonferenz.

Bei besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben können Schüler bis Ende der SEK II und im zweiten Bildungsweg Nachteilsausgleich erhalten.
Bei besonderen Schwierigkeiten im Rechnen wird der Nachteilsausgleich nur bis Ende der SEK I, das heißt bis Ende der Jahrgangsstufe 10, gewährt.

Der Nachteilsausgleich ist von der Aussetzung der Bewertung der Lese- und/oder Rechtschreibleistung und Rechenleistung zu unterscheiden. Wird von den allgemeinen Maßstäben der Leistungsbewertung in der Art abgewichen, dass die Rechtschreibleistungen nicht bewertet werden, spricht man von Notenschutz. Er kann nur auf Antrag der Eltern oder des volljährigen Schülers gewährt werden (Anlage 1 LRSRV). In der SEK II ist der Notenschutz nur bei Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben möglich, die von einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Zusammenwirken mit der Schulpsychologie attestiert wurden.

Bei einer Rechenstörung ist in schweren Fällen das Aussetzen der Benotung bis zur Jahrgangsstufe 4 möglich. Ab Klasse 5 entfällt der Notenschutz. Andere Maßnahmen zum Nachteilsausgleich sind weiterhin zu gewähren.
Da beim Notenschutz eine Abweichung von den allgemeinen Maßstäben der Leistungsbewertung erfolgt, wird dieser im Zeugnis vermerkt. Der Nachteilsausgleich, der die Leistungsfeststellung betrifft, wird nicht im Zeugnis erwähnt.

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport informiert Eltern in zwei Broschüren über die Teilleistungsstörungen. Fördermöglichkeiten und Ansprechpartner werden benannt.

  1. Lese-Rechtschreibschwierigkeiten und Fördermaßnahmen im Land Brandenburg
  2. Besondere Schwierigkeiten beim Erlernen des Rechnens und Fördermaßnahmen im Land Brandenburg

Diese Publikationen sind noch zum rechtlichen "Vorläufer" der Lesen-Rechtsschreiben-Rechnen Verordnung veröffentlicht worden. Sie behalten jedoch weiter Gültigkeit. 

Landesverband Legasthenie & Dyskalkulie
XYZ e.V.

Ihr Selbsthilfeverband in XYZ für Menschen mit Legasthenie und Dyskalkulie.

Aktuelles

  • Programm 1. Halbjahr 2022

    Alle Termine im Überblick

    Unser neues Programm mit Veranstaltungen in Berlin und Brandenburg sowie den Aktivitäten der Jungen Aktiven ist jetzt neu erschienen.

    Herzliche Einladung zu unseren Veranstaltungen

    unser Programm

  • Dyskalkulie in der Schule

    Neue BVL-Handreichung für Lehrkräfte

    Der neue BVL-Ratgeber 10 "Dyskalkulie in der Schule" informiert Lehrkräfte u. a. zu Erscheinungsbild, Feststellung und Verlauf einer Dyskalkulie. Ferner werden Informationen zur schulischen und außerschulischen Unterstützung weitergegeben.

    zum Ratgeber

  • Info-Mailing

    Rundum-Information für Eltern

    Mit unserer Info Mail-Serie wollen wir Eltern Informationen und Tipps weitergeben für einen guten Umgang mit den Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten bzw. Rechen­schwierigkeiten ihres Kindes.

    weiterlesen

  • Junge Aktive

    Die Gruppe für junge Erwachsene mit Legasthenie und/oder Dyskalkulie

    Die JA-Gruppe besteht aus Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 15 bis 35 Jahren mit Legasthenie und/oder Dyskalkulie, die aus ganz verschiedenen Ecken Deutschlands kommen.

    weiterlesen